FG Baden-Württemberg - Urteil vom 31.08.1999
4 K 143/96
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ;

Überschusserzielungs-Prognosezeitraum für eine Ferienwohnung; Einkommensteuer 1993

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.1999 - Aktenzeichen 4 K 143/96

DRsp Nr. 2002/12012

Überschusserzielungs-Prognosezeitraum für eine Ferienwohnung; Einkommensteuer 1993

Bei Beurteilung der Frage, ob eine in einem ansonsten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Haus befindliche, an ständig wechselnde Feriengäste vermietete Ferienwohnung langfristig einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben erwarten lässt (Überschusserzielungsabsicht), sind allenfalls die nächsten 20 Jahre als Prognosezeitraum heranzuziehen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6 ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Kläger (Kl) sind je zur Hälfte Miteigentümer des Grundstücks .... Das (unbebaute) Grundstück hatten sie bereits im Jahre 1985 erworben. Die Kl. errichteten im Jahre 1990 auf dem Grundstück ein Wohnhaus, das zum 1.1.1991 als Zweifamilienhaus mit einer Wohnfläche von 226 qm bewertet wurde.