FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 04.04.2001
1 K 72/99
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 2 Abs. 2 Nr. 2 ; FördG § 4 ; EStG 1996 § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ;

Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei Doppelhaushälften kurz nach Ablauf der 2-jährigen Spekulationsfrist

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 1 K 72/99

DRsp Nr. 2002/2039

Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei Doppelhaushälften kurz nach Ablauf der 2-jährigen Spekulationsfrist

1. Bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung fehlt die Überschusserzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig veräußern will. Kann aufgrund besonderer Umstände darauf geschlossen werden, dass der Steuerpflichtige sich die Möglichkeit verschafft hat, das Objekt innerhalb einer kurzen Frist, in der er einen Gesamtüberschuss nicht erzielen kann, zu verkaufen, ist die Einkunftserzielungsabsicht zu verneinen. Diese zu Mietkauf- oder Bauherrenmodellen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze gelten auch bei Errichtung, kurzfristiger Vermietung und anschließender Veräußerung von zwei Doppelhaushälften durch den Steuerpflichtigen.