FG Sachsen - Beschluss vom 14.04.2005
5 V 161/05
Normen:
AO (1977) § 129 ;

Übersehen einer Kontrollmitteilung als offenbare Unrichtigkeit

FG Sachsen, Beschluss vom 14.04.2005 - Aktenzeichen 5 V 161/05

DRsp Nr. 2006/11882

Übersehen einer Kontrollmitteilung als offenbare Unrichtigkeit

Auch das Übersehen einer in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eindeutigen Kontrollmitteilung bei der Veranlagung kann eine Nachlässigkeit sein, die zu einer späteren Berichtigung des Steuerbescheides nach § 129 AO berechtigt. Das gilt allerdings nicht, wenn die Mitteilung lediglich Tatsachen enthält, die das Veranlagungsfinanzamt zu weiteren rechtlichen Erwägungen und Würdigungen veranlassen.

Normenkette:

AO (1977) § 129 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Zuschätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen auf Grund einer verdeckten Gewinnausschüttung, die der Antragsteller zu 1 als Gesellschafter der L. - Reisen GmbH erhalten haben soll.