Überstundenvergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer im Gastronomiegewerbe; Körperschaftsteuer 1998
FG München, Urteil vom 20.11.2001 - Aktenzeichen 6 K 3763/00
DRsp Nr. 2002/2056
Überstundenvergütung für Gesellschafter-Geschäftsführer im Gastronomiegewerbe; Körperschaftsteuer 1998
Die Besonderheiten des Gastronomiegewerbes rechtfertigen es nicht, Vereinbarungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter-Geschäftsführer über die Vergütung von Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit ausnahmsweise steuerlich anzuerkennen.