Die Beteiligten streiten darüber, ob Überstundenvergütungen, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer der Klägerin in den Streitjahren gezahlt wurden, zu verdeckten Gewinnausschüttungen führten und zum Teil bestandskräftige Steuerbescheide deswegen geändert werden durften.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|