BFH - Beschluß vom 16.09.1999
XI R 84/97
Normen:
FGO §§ 4, 6 Abs. 1, § 116 ; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;

Übertragung auf den Einzelrichter

BFH, Beschluß vom 16.09.1999 - Aktenzeichen XI R 84/97

DRsp Nr. 2001/13288

Übertragung auf den Einzelrichter

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels i.S.d. § 116 FGO. 2. Die Regelung des § 6 Abs. 1 FGO verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. 3. Die namentliche Benennung des Einzelrichters ist nicht notwendig, da die Beteiligten den Namen des zuständigen Richters jeder Zeit aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan in Erfahrung bringen können.

Normenkette:

FGO §§ 4, 6 Abs. 1, § 116 ; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2;