BFH - Beschluß vom 30.06.1999
XI R 112/96
Normen:
FGO §§ 6 113 116 ;

Übertragung auf den Einzelrichter

BFH, Beschluß vom 30.06.1999 - Aktenzeichen XI R 112/96

DRsp Nr. 2002/2442

Übertragung auf den Einzelrichter

1. Die Regelung des § 6 Abs. 1 FGO verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, insbesondere nicht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. 2. Die namentliche Benennung des Einzelrichters ist nicht notwendig. Denn die Beteiligten können den Namen des zuständigen Richters jederzeit aus dem senatsinternen Mitwirkungsplan in Erfahrung bringen.

Normenkette:

FGO §§ 6 113 116 ;