FG Köln - SENATSUrteil vom 05.06.1997
2 K 2980/93
Normen:
EStG 1989 § 32 Abs. 6 Satz 4;

Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf den wirtschaftlich

FG Köln, SENATSUrteil vom 05.06.1997 - Aktenzeichen 2 K 2980/93

DRsp Nr. 2001/2015

Übertragung des halben Kinderfreibetrages auf den wirtschaftlich

Stellt bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, bei dem die Voraussetzungen zur Zusammenveranlagung nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht vorliegen, ein Elternteil den anderen Elternteil unentgeltlich von dessen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind frei, kommt der freigestellte Elternteil seiner Unterhaltspflicht im Sinne des § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG nicht (mehr) nach, mit der Folge, daß bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG dem unterhaltenden Elternteil der volle Kinderfreibetrag zu gewähren ist.

Normenkette:

EStG 1989 § 32 Abs. 6 Satz 4;

Tatbestand:

Zwischen dem Kläger und dem Beklagten ist streitig, ob beim Kläger jeweils halbe Kinderfreibeträge und Kinderbetreuungskosten für seine beiden Kinder zu berücksichtigen sind.