Die Beteiligten streiten um die Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen.
Die Klägerin ist geschieden. Ihre beiden Kinder Mandy und Manuela ... geb. 1979 und 1980, leben in ihrem Haushalt und werden von ihr betreut und versorgt.
Der geschiedene Ehemann der Klägerin war im Streitjahr arbeitslos und hat keinen Unterhalt für die Kinder gezahlt.
Die Klägerin erhielt im Streitjahr für jedes der Kinder 2.640 DM Kindergeld. Das Kind Mandy erhielt darüber hinaus Ausbildungshilfe in Höhe von 6.766 DM.
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