FG Hamburg - Urteil vom 03.05.2000
VI 135/99
Normen:
EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 6;
Fundstellen:
EFG 2000, 942

Übertragung des Kinderfreibetrages

FG Hamburg, Urteil vom 03.05.2000 - Aktenzeichen VI 135/99

DRsp Nr. 2001/1714

Übertragung des Kinderfreibetrages

In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist die Übertragung des Kinderfreibetrages auf die Partnerin der Mutter nicht möglich, weil insoweit weder ein Pflegschaftsverhältnis i.S.v. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht noch ein Stiefelternverhältnis angenommen werden kann (§ 32 Abs. 6 S. 6 EStG). Die Nichtgewährung eines Kinderfreibetrages und Haushaltsfreibetrages an den alleinverdienenden Partner in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist nicht verfassungswidrig.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 6 Satz 6;

Tatbestand:

Streitig ist die Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages bei der Klägerin.