FG Hamburg, Urteil vom 03.05.2000 - Aktenzeichen VI 135/99
DRsp Nr. 2001/1714
Übertragung des Kinderfreibetrages
In einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist die Übertragung des Kinderfreibetrages auf die Partnerin der Mutter nicht möglich, weil insoweit weder ein Pflegschaftsverhältnis i.S.v. § 32 Abs. 1 Nr. 2EStG besteht noch ein Stiefelternverhältnis angenommen werden kann (§ 32 Abs. 6 S. 6 EStG).Die Nichtgewährung eines Kinderfreibetrages und Haushaltsfreibetrages an den alleinverdienenden Partner in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ist nicht verfassungswidrig.