I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist seit dem Jahre 1982 geschieden. Aus seiner Ehe gingen drei Kinder (geboren in den Jahren 1967, 1971 und 1972) hervor. Die Kinder befanden sich in den Streitjahren (1991, 1992 und 1996 bis 1999) jeweils bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres in der Berufsausbildung.
In einem Rechtsstreit wegen nachehelichen Unterhalts schlossen der Kläger und seine geschiedene Ehefrau vor dem Amtsgericht am ... einen Prozessvergleich mit folgendem Inhalt:
"1. Die Parteien verzichten gegenseitig und völlig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt ...
2. Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin als Gegenleistung für den Verzicht ... einen Betrag von ... DM ... zu zahlen.
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