Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. Juli 2015 4 K 4233/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Ehegatten, die im Streitjahr (2013) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Die Klägerin ist die leibliche Mutter der im September 1996 geborenen Tochter J. Für diese leistete sie im Streitjahr Barunterhalt. Die ledige J lebte im Streitjahr im Haushalt des sorgeberechtigten Vaters S; sie war dort polizeilich gemeldet. S bezog für sich und J Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
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