Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des Revisionsverfahrens tragen für den Zeitraum bis zum 29.06.2012 die Kläger zu 15 % und der Beklagte zu 85 %, für die Folgezeit die Kläger alleine.
Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren war notwendig.
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