FG Nürnberg vom 13.09.2000
V 479/98
Fundstellen:
EFG 2001, 566
GmbHR 2001, 480

Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung

FG Nürnberg, vom 13.09.2000 - Aktenzeichen V 479/98

DRsp Nr. 2001/13279

Übertragung einer atypisch stillen GmbH-Beteiligung

Überträgt der alleinige Anteilseigner einer GmbH unentgeltlich seine atypisch stille Beteiligung an deren Handelsgeschäft auf diese, liegt eine verdeckte Einlage stiller Reserven und des Geschäftswerts der atypisch stillen Beteiligung in die GmbH und die Übernahme der GmbH-Anteile aus dem Sonderbetriebsvermögen II in das Privatvermögen des Klägers vor, die zu einer Realisierung eines steuerpflichtigen Aufgabegewinns nach § 16 Abs. 3 EStG führen.

Für die Praxis: