Übertragung eines Anteils an einer Komplementärbeteiligung
FG Bremen, vom 26.06.1997 - Aktenzeichen 397008K 1
DRsp Nr. 2001/2749
Übertragung eines Anteils an einer Komplementärbeteiligung
1. Wird ein Anteil an einer Komplementärbeteiligung an einer grundstücksverwaltenden KG geschenkt, die Schulden hat, handelt es sich nicht um eine gemischte Schenkung.2. Der übertragene Anteil an der Komplementärbeteiligung ist Gegenstand der Zuwendung, da er ein einheitlicher Vermögensgegenstand und ein einheitliches selbständiges verkehrsfähiges Recht ist. Er ist folglich selbständig und einheitlich zu bewerten.
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