FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 17.10.2000
2 K 77/97
Normen:
AO (1977) § 42 ; BGB § 554a; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Übertragung eines Grundstücks gegen wiederkehrende Leistungen und Rückanmietung als unangemessene Gestaltung

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 17.10.2000 - Aktenzeichen 2 K 77/97

DRsp Nr. 2001/7268

Übertragung eines Grundstücks gegen wiederkehrende Leistungen und Rückanmietung als unangemessene Gestaltung

1. Eine Gestaltung ist unangemessen i. S. des § 42 AO, wenn sie überhaupt keinem wirtschaftlichen Zweck dient, wenn ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund überhaupt fehlt, wenn sie der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Anschluss an BFH-Rechtsprechung). 2. Hat ein Stpfl. von seinen Eltern ein unbebautes Grundstück gegen Zahlung von monatlich wiederkehrenden Leistungen auf Lebenszeit der Veräußerer erworben, darauf ein Zweifamilienhaus errichtet, im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag einen Mietvertrag mit seinen Eltern über die Vermietung einer auf dem Grundstück errichteten Wohnung auf Lebenszeit der Eltern abgeschlossen, wobei sein Kündigungsrecht dergestalt eingeschränkt wurde, dass es vorbehaltlich der fristlosen Kündigung bei unzumutbarem Mietverhältnis unkündbar sein sollte, und gegenseitige Zahlungen (Miete und dauernde Last) in gleicher Höhe vereinbart, liegt eine unangemessene Gestaltung i. S. des § 42 AO vor.

Normenkette:

AO (1977) § 42 ; BGB § 554a; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a ; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand: