FG Sachsen - Urteil vom 23.07.2014
2 K 471/14
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1; EStG § 10 Ab S. 2 Buchst. a; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2;

Übertragung von Anteilen an einer vermögenverwaltenden, gewerblich geprägten GmbH & Co. KG keine den Übernehmer zum Sonderausgabenabzug berechtigende Vermögensübertragung langfristiger Pachtvertrag über wesentliche Betriebsgrundlagen kein ausreichender Grund zur Annahme einer faktischen Beherrschung des pachtenden Betriebsunternehmens

FG Sachsen, Urteil vom 23.07.2014 - Aktenzeichen 2 K 471/14

DRsp Nr. 2014/14915

Übertragung von Anteilen an einer vermögenverwaltenden, gewerblich geprägten GmbH & Co. KG keine den Übernehmer zum Sonderausgabenabzug berechtigende Vermögensübertragung langfristiger Pachtvertrag über wesentliche Betriebsgrundlagen kein ausreichender Grund zur Annahme einer faktischen Beherrschung des pachtenden Betriebsunternehmens

1. Bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen an Personengesellschaften, die eine land- und fortwirtschaftliche, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben, gegen Versorgungsleistungen liegt nur dann eine den Übernehmer nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 2 Buchst. a EStG in der ab 2008 gültigen Fassung zum Sonderausgabenabzug berechtigende Vermögensübertragung vor, wenn die Personengesellschaft originär gewerblich tätig ist, z. B. als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, oder aufgrund der Abfärbewirkung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gewerblich tätig ist, nicht aber bei Übertragung von Anteilen an einer nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG lediglich gewerblich geprägten Personengesellschaft.