FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.02.2012
4 K 3064/10
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2;

Überweisung eines Schuldners einer GmbH auf das private Konto des Gesellschafters ist Trotz anschließender Weiterleitung der Beträge (ohne vertragliche Vereinbarung) an die GmbH eine vGA

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2012 - Aktenzeichen 4 K 3064/10

DRsp Nr. 2012/16515

Überweisung eines Schuldners einer GmbH auf das private Konto des Gesellschafters ist Trotz anschließender Weiterleitung der Beträge (ohne vertragliche Vereinbarung) an die GmbH eine vGA

1. Überweisen Schuldner der GmbH zur Begleichung ihrer Verbindlichkeiten Geld auf das private Konto des Gesellschafters der GmbH, liegt eine vGA auch dann vor, wenn der Gesellschafter in der Folge von seinem privaten Konto an die GmbH gerichtete Rechnungen begleicht und die Zahlungsvorgänge in der Buchhaltung der GmbH erfasst werden. 2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es an einer klaren und eindeutigen Vereinbarung zwischen der GmbH und dem Gesellschafter in Bezug auf die dem privaten Bankkonto gutgeschriebenen Beträge fehlt, so dass die Verwendung der Gelder im Belieben des Gesellschafters steht.

1. Die Einspruchsentscheidung vom 15. Juli 2010 wird geändert und die Einkommensteuer auf den Betrag herabgesetzt, der sich ergibt, wenn die Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen unverändert mit 29.651 Euro, die Einkünfte des Klägers aus Vermietung und Verpachtung mit 2 Euro und die übrigen Besteuerungsgrundlagen entsprechend der im Laufe des finanzgerichtlichen Verfahrens beim Beklagten eingereichten Einkommensteuerklärung angesetzt werden. Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.