BFH - Beschluß vom 17.09.1999
III B 44/99
Normen:
FGO § 76 Abs. 1 S. 1, § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 333

Überzogene Schätzung als Verfahrensfehler?

BFH, Beschluß vom 17.09.1999 - Aktenzeichen III B 44/99

DRsp Nr. 2000/556

Überzogene Schätzung als Verfahrensfehler?

1. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers, der sich auf die Verletzung der Amtsermittlungspflicht gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO bezieht. 2. In einem unzutreffenden Schätzungsergebnis liegt kein Verfahrensfehler i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3. 3. Die Beurteilung einer Schätzung wirft regelmäßig keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, da sie weitgehend von der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalles abhängt.

Normenkette:

FGO § 76 Abs. 1 S. 1, § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat innerhalb der Beschwerdefrist insbesondere keine Verfahrensmängel entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bezeichnet (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).