BFH, Beschluß vom 17.09.1999 - Aktenzeichen III B 44/99
DRsp Nr. 2000/556
Überzogene Schätzung als Verfahrensfehler?
1. Zu den Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers, der sich auf die Verletzung der Amtsermittlungspflicht gem. § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO bezieht.2. In einem unzutreffenden Schätzungsergebnis liegt kein Verfahrensfehler i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3.3. Die Beurteilung einer Schätzung wirft regelmäßig keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, da sie weitgehend von der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalles abhängt.
Die Beschwerde ist unzulässig. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat innerhalb der Beschwerdefrist insbesondere keine Verfahrensmängel entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bezeichnet (§ 115 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).
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