FG Sachsen - Urteil vom 23.05.2006
2 K 1672/05
Normen:
InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1, 3 ;

Umbau einer Fabrikhalle zu einem Wohngebäude nicht investitionszulagenbegünstigt

FG Sachsen, Urteil vom 23.05.2006 - Aktenzeichen 2 K 1672/05

DRsp Nr. 2007/7437

Umbau einer Fabrikhalle zu einem Wohngebäude nicht investitionszulagenbegünstigt

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1999 zulagenbegünstigte nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem bestehenden Gebäude liegen nicht vor, wenn ein Fabrikgebäude in Mietwohnungen umgestaltet wird. Die Umbaumaßnahmen (Herstellungsarbeiten) führen ertragsteuerlich zur Entstehung eines anderen Wirtschaftsguts, an dem nicht nachträgliche Herstellungsarbeiten durchgeführt werden können.

Normenkette:

InvZulG (1999) § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 § 2 Abs. 1, 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Umbau einer Fabrikhalle zu einem Wohngebäude investitionszulagenbegünstigt ist.