FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.08.2000
1 K 1698/99
Normen:
EStG § 7 Abs. 5 ;

Umbau oder Neubau bei einem denkmalgeschützten Gebäude

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 1698/99

DRsp Nr. 2001/2417

Umbau oder Neubau bei einem denkmalgeschützten Gebäude

Ein Neubau liegt bei einem denkmalgeschützten Gebäude auch dann vor, wenn das Gebäude ansonsten in bautechnischer Hinsicht - ohne die Baumaßnahmen - innerhalb kurzer Zeitfolge vom Einsturz bedroht wäre und am gesamten Gebäude Maßnahmen durchgeführt wurden, die das Gebäude von Grund auf erneuern und dem Gebäude das Gepräge geben.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 5 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob für den Umbau einer Gerberei die degressive oder lineare AfA in Anspruch genommen werden kann.