BFH vom 12.03.1997
X R 52/94
Fundstellen:
DStZ 1997, 857

Umbau von zwei Wohnungen in eine Wohnung

BFH, vom 12.03.1997 - Aktenzeichen X R 52/94

DRsp Nr. 1997/8107

Umbau von zwei Wohnungen in eine Wohnung

1. Werden mehrere Wohnungen in einem Gebäude durch Baumaßnahmen zu einer Wohnung zusammengefaßt, wird nur dann eine neue Wohnung i.S. des § 10 e Abs. 1 EStG hergestellt, wenn die Baumaßnahmen einem Neubau gleichkommen. 2. Ein nach § 10 e Abs. 2 EStG begünstigter Ausbau durch Umbau von nicht mehr zu Wohnzwecken geeigneten Räumen liegt nur vor, wenn die Räume objektiv nicht mehr bewohnbar sind, weil die notwendige Mindestausstattung fehlt. 3. Ausbauten und Erweiterungen sind nicht begünstigt, wenn eine erforderliche Baugenehmigung nicht erteilt worden ist.

Für die Praxis:

1. Eine Wohnung gilt nur als hergestellt, wenn sie bautechnisch neu ist. Daran fehlt es, wenn nur die mit Außenmauern umbauten Räume umgestaltet und zwei vor dem Umbau selbständige Wohnungen zu einer Wohnung verbunden werden.