BFH - Urteil vom 24.08.2004
VIII R 7/04
Normen:
AO § 122 § 355 ; BGB § 140 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; ZPO § 182 § 418 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 11
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 12.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 247/02

Umdeutung: ESt-Erklärung und GuV-Rechnung einer GbR als Einspruch gegen den Gewinnfeststellungsbescheid?

BFH, Urteil vom 24.08.2004 - Aktenzeichen VIII R 7/04

DRsp Nr. 2004/16664

Umdeutung: ESt-Erklärung und GuV-Rechnung einer GbR als Einspruch gegen den Gewinnfeststellungsbescheid?

Wird ein Feststellungsbescheid (Schätzungsbescheid) dem Empfangsbevollmächtigten GbR-Gesellschafter durch Niederlegung bei der Post bekannt gegeben und macht der Gesellschafter geltend, von der Existenz dieses Bescheides keine Kenntnis zu haben, so kann die Einreichung der ESt-Erklärung nebst GuV der GbR beim Wohnsitz-FA innerhalb der Einspruchsfrist in einen Einspruch gegen den Feststellungsbescheid umgedeutet werden, wenn die GuV-Rechnung einen niedrigeren als den geschätzten Gewinn ausweist.

Normenkette:

AO § 122 § 355 ; BGB § 140 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; ZPO § 182 § 418 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Mutter waren Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ausweislich der Anzeige über die Gründung der GbR vom 5. April 1997 war der Kläger Empfangsbevollmächtigter gegenüber den Finanzbehörden für alle Steuerarten.