Streitig ist, ob die Voraussetzungen für eine Aufhebung von Gewerbesteuer-Messbetrag-Festsetzungen 1988 bis 1990 gemäß § 174 der Abgabenordnung - AO - vorliegen.
Der Kläger ist selbständiger Landschaftsfotograf. Er erklärte seine Einkünfte in den Einkommensteuer-Erklärungen der vergangenen Jahre jeweils als Einkünfte aus selbständiger (künstlerischer) Arbeit gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes - EStG -.
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