FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.02.2008
5 K 282/04
Normen:
AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2008, 2056
EFG 2008, 915

Umfang der Änderung von Einkommensteuer[ESt]-Bescheiden

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.02.2008 - Aktenzeichen 5 K 282/04

DRsp Nr. 2008/5389

Umfang der Änderung von Einkommensteuer[ESt]-Bescheiden

Werden Sozialversicherungsbeiträge mangels Versicherungspflicht zurückgezahlt, handelt es sich um ein rückwirkendes Ereignis i. S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Die Änderung eines Steuerbescheides auf Grund eines rückwirkenden Ereignisses erfasst zwar auch die bei der ursprünglichen Entscheidung unterlaufenen Rechenfehler. Hierunter fällt aber nicht die nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Höchstbetragsberechnung gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG, die durch falsche Sachverhaltsmitteilung desjenigen Ehegatten verursacht worden ist, der nicht von der Versicherungspflicht rückwirkend freigestellt worden ist.

Normenkette:

AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Umfang der Änderung der Einkommensteuer(ESt)-Bescheide 1996 bis 1998.

Die Kläger wurden in den Streitjahren zusammen zur ESt veranlagt. Beide erzielten u. a. als GmbH-Geschäftsführer Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.