Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. Mai 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Stendal, 23 O 267/04, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 730,37 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28. März 2003 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz hat der Kläger zu tragen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
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