LG Berlin, vom 14.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 428/09
Umfang der Beratungspflicht des Anlageberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage in einen geschlossenen ImmobilienfondsDarlegungs- und Beweislast hinsichtlich der rechtzeitigen Übergabe des Emissionsprospekts
KG, Urteil vom 14.07.2015 - Aktenzeichen 21 U 202/13
DRsp Nr. 2017/3118
Umfang der Beratungspflicht des Anlageberaters bei Empfehlung einer Kapitalanlage in einen geschlossenen ImmobilienfondsDarlegungs- und Beweislast hinsichtlich der rechtzeitigen Übergabe des Emissionsprospekts
1. Wenn sich der Anlageberater zur Erfüllung seiner Pflichten aus einem stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrag eines Prospektes bedient haben will, hat er aufzuzeigen, wann der Prospekt so rechtzeitig übergeben worden sei, dass eine Kenntnisnahme vor Zeichnung möglich gewesen wäre. Die Übergabe muss konkret und einlassungsfähig dargelegt werden, Angaben ins Blaue hinein reichen nicht aus. Gelingt diese Darlegung, hat ggf. der Anleger zu beweisen, dass die konkret behauptete Übergabe nicht stattgefunden habe. Dabei muss er ggf. die Indizwirkung einer von ihm unterschriebenen Prospektübergabe-bestätigung entkräften. Geht der Beweis fehl, ist von einer Prospektübergabe auszugehen.2. Der prospektverwendende Anlageberater hat die Anlage, die dieser empfehlen will, mit beraterüblichem, kritischem Sachverstand zu prüfen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.