FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 28.04.2016
3 K 3106/15
Normen:
EStG § 10d Abs. 4; EStG § 17;
Fundstellen:
AO-StB 2016, 323
DStRE 2017, 820

Umfang der Bindungswirkung einer Steuerfestsetzung der Verlustfeststellung bei der Bemessung der Höhe eines Auflösungsverlusts nach der Insolvenz einer GmbH

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.04.2016 - Aktenzeichen 3 K 3106/15

DRsp Nr. 2016/10277

Umfang der Bindungswirkung einer Steuerfestsetzung der Verlustfeststellung bei der Bemessung der Höhe eines Auflösungsverlusts nach der Insolvenz einer GmbH

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klage nicht mangels Beschwer unzulässig ist.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil oder dem verfahrensabschließenden Beschluss vorbehalten.

Normenkette:

EStG § 10d Abs. 4; EStG § 17;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Höhe eines Auflösungsverlusts gemäß § 17 EStG; vorab ist zu klären, ob sich die Klage zurecht gegen den Einkommensteuerbescheid richtet oder ob das Begehren mit dem beim Finanzamt - FA - gestellten Antrag auf Erlass eines Verlustfeststellungsbescheids verfolgt werden müsste, weil der angefochtene Einkommensteuerbescheid eine Steuer von 0 € festsetzt und den Kläger damit nicht beschwert.

I.

Der Kläger war an der B... GmbH beteiligt, über deren Vermögen durch Beschluss vom 09.03.2010 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Nach Auffassung des beklagten FA ergab sich (erst) im Laufe des Streitjahrs 2012 Klarheit, in welcher Höhe der Kläger aus Gesellschafterdarlehen in Anspruch genommen werden würde.

II.