FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 25.05.2016
3 K 1521/11
Normen:
EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2f;

Umfang der Buchführungspflicht einer Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.05.2016 - Aktenzeichen 3 K 1521/11

DRsp Nr. 2016/18881

Umfang der Buchführungspflicht einer Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2f;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Buchführungspflicht der Klägerin.

Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft liechtensteinischen Rechts mit Sitz in ... . Nach eigenen Angaben ist sie sowohl in Deutschland als auch in Liechtenstein auf dem Gebiet der Vermietung und Verpachtung tätig. Ebenfalls nach eigenen Angaben verfügt sie über die Grundstücke in D - ... . Ein ständiger Vertreter ist für sie nach ihren Angaben in Deutschland nicht tätig. Ihr Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Für 2009 erklärte die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung o.g. Grundbesitzes i.H.v. ... €, die sie durch Gegenüberstellung von Einnahmen und Werbungskosten ermittelte. Für 2010 erklärte sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.H.v. ... €, die sie nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte.