FG Köln - Urteil vom 16.02.2016
1 K 927/13
Normen:
RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3a;

Umfang der Erbringung umsatzsteuerlicher Leistungen in Zusammenhang mit Prepaid-Verträgen

FG Köln, Urteil vom 16.02.2016 - Aktenzeichen 1 K 927/13

DRsp Nr. 2016/6451

Umfang der Erbringung umsatzsteuerlicher Leistungen in Zusammenhang mit Prepaid-Verträgen

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Klägerin bei der entgeltlichen Direktaufladung auf das Prepaid-Konto (B-Konto) im Zeitpunkt der Aufladung und bei Veräußerung von Guthabenkarten zur späteren Aufladung auf dieses Konto im Zeitpunkt des Verkaufs eine sonstige Leistung gegen Entgelt erbracht hat.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

RL 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die von der Klägerin erbrachten umsatzsteuerlichen Leistungen in Zusammenhang mit Prepaid-Verträgen.