Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 14. April 2022 - Geschäftsnummer
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.607,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21. Dezember 2018 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben die Beklagte 78 %, die Klägerin 22 % zu tragen. Von den Kosten der Berufung haben die Beklagte 65%, die Klägerin 35 % zu tragen.
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