Der Antrag, die Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens festzustellen, wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des gerichtlichen Verfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 5.556.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerinnen, eine Schweizer Aktiengesellschaft (S.A.) und drei deutsche Handelsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH, begehren als Beklagte eines Schiedsverfahrens dessen Unzulässigkeit festzustellen. Schiedsklägerinnen sind die Antragsgegnerin zu 1, ein Unternehmen der Sportartikelindustrie, und die Antragsgegnerin zu 2, deren 100%ige Tochtergesellschaft und Eigentümerin mehrerer Immobilien auf einem ehemaligen Kasernengelände.
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