Die weitere Beschwerde der Beteiligten Ziff. 3 gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Ellwangen (Jagst) vom 15.05.2018, Az.
zurückgewiesen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Dem Beteiligten Ziff. 1 wurde durch Beratungshilfeschein vom 10.04.2017 vom Amtsgericht Aalen Beratungshilfe für die Angelegenheit "Widerspruch gegen Bescheid des Jobcenters vom 10.03.2017 (Anrechnung von nicht vorhandenem Einkommen)" bewilligt. Der Beteiligte Ziff. 2 wurde als Anwalt für den Beteiligten Ziff. 1 tätig und hat unter anderem den Widerspruch des Beteiligten Ziff. 1 gegenüber dem Jobcenter begründet.
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