BFH - Urteil vom 06.05.2015
II R 8/14
Normen:
GrEStG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BewG § 92 Abs. 2;
Fundstellen:
BFHE 250, 234
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg , vom 19.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 4236/10 1025

Umfang der Grunderwerbsteuerpflicht bei Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

BFH, Urteil vom 06.05.2015 - Aktenzeichen II R 8/14

DRsp Nr. 2015/11425

Umfang der Grunderwerbsteuerpflicht bei Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks

Beim Kauf eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks durch den Erbbauberechtigten oder einen Dritten unterliegt lediglich der nach Abzug des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs vom Kaufpreis verbleibende Unterschiedsbetrag der Grunderwerbsteuer. Der Kaufpreis ist nicht nach der sog. Boruttau'schen Formel aufzuteilen (Änderung der Rechtsprechung).

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Dezember 2013 15 K 4236/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Dezember 2013 15 K 4236/10 aufgehoben.

Die Grunderwerbsteuer wird unter Abänderung des Steuerbescheids des Beklagten vom 9. September 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 13. September 2010 auf 0 € festgesetzt.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Normenkette:

GrEStG § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BewG § 92 Abs. 2;

Gründe

I.