Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 14. Juni 2019 abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Eines Tatbestandes bedarf es nicht (§ 313 a I 1 ZPO).
II.
Die Berufung ist begründet.
Die Klägerin könnte von der Beklagten einen Ersatz des Schadens, der durch den Schlüsselverlust eingetreten sein könnte, nur bis zur Höhe der Vergütung der Beklagten verlangen. Dieser Anspruch scheitert indes, weil die Klägerin unzureichend vorgetragen hat, ob ihr überhaupt ein Schaden entstanden ist.
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