BFH - Beschluss vom 01.07.2009
I B 231/08
Normen:
FGO § 115 Abs. 2; AO § 34; AO § 69;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 29.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 1968/05

Umfang der Haftung eines Geschäftsführer und Prokuristen einer GmbH für Steuerschulden seiner vermögenslosen GmbH; Anfrage eines Registergerichts wegen der beabsichtigten Löschung einer GmbH als vermögenslos als ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit oder für erhebliche Zahlungsschwierigkeiten der GmbH; Haftung wegen Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer

BFH, Beschluss vom 01.07.2009 - Aktenzeichen I B 231/08

DRsp Nr. 2009/22408

Umfang der Haftung eines Geschäftsführer und Prokuristen einer GmbH für Steuerschulden seiner vermögenslosen GmbH; Anfrage eines Registergerichts wegen der beabsichtigten Löschung einer GmbH als vermögenslos als ein Indiz für die Zahlungsunfähigkeit oder für erhebliche Zahlungsschwierigkeiten der GmbH; Haftung wegen Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2; AO § 34; AO § 69;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten darüber, in welchem Umfang der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) für Steuerschulden einer vermögenslosen GmbH haftet.