Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen, soweit sie die Einkommensteuer 2005 und 2008 betrifft.
Im Übrigen wird auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2017
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
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