1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteils des Landgerichts Ellwangen vom 27.05.2009 - 5 O 56/08 - wird
zurückgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 115% des jeweils zu vollstreckendes Betrages leistet.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 54.889,69 €
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte, ihre frühere Steuerberaterin, wegen nicht erteilter steuerlicher Hinweise auf Schadensersatz in Anspruch.
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