Auf die Revision des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 1. April 2016 -
Auf die Berufung des Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen und unter Zurückweisung der Anschlussberufung des Klägers - das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27. August 2015 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.866,10 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz haben der Beklagte zu 78 vH und der Kläger zu 22 vH zu tragen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens haben der Beklagte zu 83 vH und der Kläger zu 17 vH zu tragen.
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