Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. Dezember 2016 - 10 Sa 399/16 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung verpflichtet ist, dem Kläger einen Übergangszuschuss zu zahlen.
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