Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 1. April 2014 -
Die nach den Beschlüssen des Landgerichts Berlin vom 28. Januar 2014 und 11. März 2014 von der Antragsgegnerin an die Antragstellerin zu erstattenden Kosten werden auf
1.175,16 €
(in Worten: eintausendeinhundertfünfundsiebzig Euro und sechzehn Eurocent) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 935,73 € seit dem 4. Februar 2014 und aus weiteren 239,43 € seit dem 24. März 2014 festgesetzt.
Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen.
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