Die Klägerin befindet sich im ausschließlichen Anteilsbesitz ihres Geschäftsführers A, eines im Inland ansässigen pakistanischen Staatsangehörigen. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Handelsvermittlung von Textilien und Bekleidung. Überwiegend importiert sie Textilien aus Pakistan und Bangladesch und verkauft diese an deutsche Großkunden. Weiterhin lieferte die Klägerin in den Streitjahren auch Textilien an die Firma B. GmbH in österreich.
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