OLG Düsseldorf - Urteil vom 08.07.2005
I-23 U 17/05
Normen:
EStG § 4d Nr. 1 c Satz 4 § 16 § 34 ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 12.01.2005

Umfang der Pflicht zur Prüfung der Rechtslage durch einen Steuerberater bei fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2005 - Aktenzeichen I-23 U 17/05

DRsp Nr. 2005/12336

Umfang der Pflicht zur Prüfung der Rechtslage durch einen Steuerberater bei fehlender höchstrichterlicher Rechtsprechung

1. Fehlt eine höchstrichterliche Rechtsprechung., so ist ein Steuerberater verpflichtet, weitere Quellen für die Rechtsprüfung auszuschöpfen, wie vor allem die Rechtsprechung der Untergerichte und das einschlägige Schrifttum. Die Intensität der gebotenen Prüfung der Rechtslage und der Beratung wird einerseits durch die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten, andererseits aber auch durch die Zeit, die für die Prüfung und Belehrung zur Verfügung steht, bestimmt.2. Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Steuerberaters, eine Bewertung der Priorität der verschiedenen Ziele seines Mandanten (hier: Profitieren von der Steuerbegünstigung der §§ 16, 34 EStG in der Fassung bis 31.12.1998 und Behalten des Alleineigentums an der Praxisimmobilie) vorzunehmen und eine bestimmte Empfehlung auszusprechen.

Normenkette:

EStG § 4d Nr. 1 c Satz 4 § 16 § 34 ;

Gründe:

A.

Die Kläger (Zahnarzt und Ehefrau) verlangen von den Beklagten, die sie von 1981 bis 2000 steuerlich berieten, Schadensersatz wegen pflichtwidriger Beratung bei der Gestaltung / Ausführung mehrerer Verträge.