Die Beschwerde der Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 7. Juli 2014
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I. Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) lebte ab dem Jahr 2005 in der Schweiz, um dort ihre Schwiegermutter —die Großmutter der drei Kinder der Klägerin— zu pflegen. In den Jahren 2005 bis 2007 wurde sie in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt.
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