KG - Urteil vom 24.10.2019
2 U 102/15
Normen:
BGB § 675; ZPO § 322;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 21.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 98 O 115/11

Umfang der Rechtskraft eines das Nichtbestehen eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen den Parteien feststellenden Urteils

KG, Urteil vom 24.10.2019 - Aktenzeichen 2 U 102/15

DRsp Nr. 2021/5198

Umfang der Rechtskraft eines das Nichtbestehen eines Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen den Parteien feststellenden Urteils

Hat ein vorangegangenes Urteil festgestellt, dass zwischen den Parteien eines neuen Rechtsstreits ein Geschäftsbesorgungsvertrag niemals bestanden hat, so hat das Gericht eines nachfolgenden Rechtsstreits die sich daraus ergebende Bindungswirkung von Amts wegen zu beachten. Das gilt auch dann, wenn eine im Vorprozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfrage lediglich Vorfrage für die Entscheidung des nachfolgenden Rechtsstreits ist. Insoweit sind, soweit der Tenor der Vorentscheidung nicht eindeutig ist, auch die Entscheidungsgründe heranzuziehen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. April 2015 - 98 O 115/11 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck- baren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 675; ZPO § 322;

Gründe:

I.