OLG Nürnberg - Endurteil vom 24.02.2017
5 U 1687/16
Normen:
AO § 371 Abs. 1; AO § 371 Abs. 2 S. 1; BGB § 280; BGB § 675;
Fundstellen:
DStR 2017, 1406
DStRE 2017, 1531
LSK 2017, 106563
MDR 2017, 704
NWB 2017, 2168
Stbg 2017, 423
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 26.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 409/16

Umfang der Schadensersatzpflicht gegen den Steuerberater wegen unterbliebener Einreichung einer Selbstanzeige

OLG Nürnberg, Endurteil vom 24.02.2017 - Aktenzeichen 5 U 1687/16

DRsp Nr. 2017/17195

Umfang der Schadensersatzpflicht gegen den Steuerberater wegen unterbliebener Einreichung einer Selbstanzeige

1. Die den Steuerberater deswegen treffende Schadensersatzpflicht, weil er es versäumt hat, rechtzeitig eine steuerrechtliche Selbstanzeige zu stellen, umfasst auch die Erstattung der gegen seinen Auftraggeber wegen Steuerhinterziehung verhängten Geldstrafe einschließlich etwaiger Verteidigerkosten. Ein Verbot, die strafrechtliche Sanktion zivilrechtlich auf den Steuerberater zu überwälzen, gibt es nicht.2. Zur Frage des anspruchsmindernden Mitverschuldens des Auftraggebers in einem solchen Fall.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel im übrigen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.07.2016, Az.: 4 O 409/16, abgeändert und wie folgt gefasst:

1)

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 15.954,20 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.07.2015 zu bezahlen, des weiteren 526,58 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 27.1.2016 (Beklagte zu 1)) bzw. seit 28.1.2016 (Beklagter zu 2)).

2)

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

III. IV.