Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Rechtsmittel im übrigen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 26.07.2016, Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 15.954,20 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.07.2015 zu bezahlen, des weiteren 526,58 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 27.1.2016 (Beklagte zu 1)) bzw. seit 28.1.2016 (Beklagter zu 2)).
2)Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
III. IV.
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