FG München - Gerichtsbescheid vom 11.02.2016
7 K 530/15
Normen:
KStG § 27 Abs. 2 S. 1; KStG § 28 Abs. 1 S. 3;

Umfang der Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer

FG München, Gerichtsbescheid vom 11.02.2016 - Aktenzeichen 7 K 530/15

DRsp Nr. 2016/16379

Umfang der Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei der gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KStG § 27 Abs. 2 S. 1; KStG § 28 Abs. 1 S. 3;

Gründe

I.

Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft. Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts eingetragen. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Handel mit Elektrogeräten sowie die Durchführung von Elektroinstallationen.