FG Sachsen - Urteil vom 13.10.2020
8 K 666/20
Normen:
KStG § 8b Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DStRE 2022, 860

Umfang der Steuerfreiheit von Dividendeneinkünften

FG Sachsen, Urteil vom 13.10.2020 - Aktenzeichen 8 K 666/20

DRsp Nr. 2022/3748

Umfang der Steuerfreiheit von Dividendeneinkünften

Tenor

Der Bescheid über Körperschaftsteuer für 2015 vom 30.04.2018 und der Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag für 2015 vom 30.04.2018 jeweils in Gestalt der Einspruchsent-scheidung vom 19.05.2020 werden aufgehoben.

Dem Beklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

KStG § 8b Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Umfang der Steuerfreiheit von Dividendeneinkünften gemäß § 8b Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 KStG.

An der M. GmbH waren K. (K), H. (H) und G. (G) mit einem Geschäftsanteil zu je 25 % beteiligt. Ein vierter Gesellschafter übertrug im Jahr 2014 insgesamt zehn Prozent seiner Beteiligung auf G, H und K. Im Übertragungsvorgang wurden Geschäftsanteile zu 2 x 3,27 % und 1 x 3,46 % gebildet, die G, H und K allein erwerbend erhielten.