BFH - Urteil vom 23.10.2018
I R 74/16
Normen:
EStG § 1 Abs. 1 Satz 1; AO § 8;
Fundstellen:
AO-StB 2019, 138
BFH/NV 2019, 388
NZA 2019, 440
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 07.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2833/12

Umfang der Steuerpflicht bei Unterhaltung von Wohnsitzen im in- und Ausland

BFH, Urteil vom 23.10.2018 - Aktenzeichen I R 74/16

DRsp Nr. 2019/4360

Umfang der Steuerpflicht bei Unterhaltung von Wohnsitzen im in- und Ausland

NV: Die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger neben einem inländischen Wohnsitz auch einen solchen im Ausland hat, schließt die unbeschränkte Steuerpflicht auch dann nicht aus, wenn der ausländische Wohnsitz den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen begründet.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 7. Oktober 2015 1 K 2833/12 aufgehoben.

Die Sache wird an den zuständigen Vollsenat des Finanzgerichts Baden-Württemberg zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.

Normenkette:

EStG § 1 Abs. 1 Satz 1; AO § 8;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) lebt seit 2002 in Rumänien; er ist dort, auch im Rahmen von Vermietungen, beruflich tätig und erzielt zudem Einkünfte aus Kapitalvermögen. Daneben verfügte er über eine Wohnung im Inland (Objekt X).