OLG Brandenburg - Urteil vom 12.05.2021
7 U 176/19
Normen:
BGB § 705; BGB § 280 Abs. 1;
Fundstellen:
NZBau 2021, 788
NZG 2022, 118
NZM 2021, 892
Vorinstanzen:
LG Potsdam, vom 11.11.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 209/18

Umfang der Treuepflicht der Gesellschafter einer auf die Errichtung und Übertragung von Gemeinschaftseigentum an einem noch zu erwerbenden Grundstück gerichteten BGB-Gesellschaft

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2021 - Aktenzeichen 7 U 176/19

DRsp Nr. 2021/9634

Umfang der Treuepflicht der Gesellschafter einer auf die Errichtung und Übertragung von Gemeinschaftseigentum an einem noch zu erwerbenden Grundstück gerichteten BGB -Gesellschaft

Der Gesellschaftszweck einer auf den Erwerb eines Grundstücks, dessen Bebauung und Aufteilung in Wohneigentum und die Übertragung auf die einzelnen Gesellschafter gerichteten BGB -Gesellschaft erledigt sich mit Errichtung des Gebäudes und Begründung von Wohnungseigentum der einzelnen Mitglieder. Danach besteht keine gesellschaftliche Treuepflicht des Inhalts mehr, dem Begehren eines Gesellschafters auf Inanspruchnahme eines der beteiligten Bauunternehmer zum Zwecke der Herstellung eines vertragsgemäßen Schallschutzes zuzustimmen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - Einzelrichter - vom 11.11.2019, Az. 11 O 209/18, wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das vorgenannte Urteil des Landgerichts und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf einen Gebührenwert bis 10.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 705; BGB § 280 Abs. 1;

Gründe:

I.