Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - Einzelrichter - vom 11.11.2019, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das vorgenannte Urteil des Landgerichts und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf einen Gebührenwert bis 10.000 € festgesetzt.
I.
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